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Erklärung der Europäischen Konferenz vom 24./25.
April 1996 zum geänderten Vorschlag für eine ISDN-Richtlinie
Die Europäische Konferenz der Datenschutzbeauftragten in
Manchester am 24./25. April 1996 stellt mit Befriedigung fest,
daß die Ratsarbeitsgruppe ihre Beratung des geänderten
Vorschlags für eine ISDN-Richtlinie (KOM (94) 128 endg.-COD
288) abgeschlossen hat. Die Europäischen Datenschutzbeauftragten
stellen außerdem fest, daß die gegenwärtige Fassung
des Entwurfs den Datenschutz berücksichtigt. Dennoch sind
einige grundlegende Datenschutzbestimmungen, die die Europäischen
Datenschutzbeauftragten in ihren beiden gemeinsamen Stellungnahmen
vom Dezember 1994 und 1995 vorgeschlagen hatten, nicht angenommen
worden. In der weiteren Beratung sollten auch andere Verbesserungen
geprüft werden, insbesondere sollte der Zweckbindungsgrundsatz
ausdrücklich in der Richtlinie erwähnt werden.
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